{"id":54,"date":"2011-11-05T13:10:02","date_gmt":"2011-11-05T12:10:02","guid":{"rendered":"http:\/\/amh-hamburg.de\/?p=54"},"modified":"2025-01-06T10:45:40","modified_gmt":"2025-01-06T09:45:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.amh-hamburg.de\/?p=54","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Inhalt<\/h1>\n<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<ul>\n<li>1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>2 Zweck und Aufgaben<\/li>\n<li>3 Mitgliedschaft<\/li>\n<li>4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/li>\n<li>5 Aufbringung und Verwendung der Mittel<\/li>\n<li>6 Organe des Arbeitskreises<\/li>\n<li>7 Vorstand<\/li>\n<li>8 Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>9 Gesch\u00e4ftsstelle des Arbeitskreises<\/li>\n<li>10 Satzung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Beschlossen in der Gr\u00fcndungsversammlung am 14. M\u00e4rz 1988.<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 8.Dez. 1988.<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 7.Dez. 2000.<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12.Dez. 2002.<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.Dez. 2015.<\/p>\n<h1>Pr\u00e4ambel<\/h1>\n<p>Der Arbeitskreis Medizintechnik Hamburg eingetragener Verein ist aus dem Zusammenschlu\u00df von Absolventen und Dozenten des Fachbereichs (seit 1997: NT) der Fachhochschule Hamburg (seit 2002: Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg) im Herbst 1987 entstanden.<\/p>\n<p>\u2022 Pflege und Ausbau von Kontakten f\u00fcr die in der Medizintechnik und benachbarten<br \/>\nBereichen T\u00e4tigen<br \/>\n\u2022 Unterst\u00fctzung der Ausbildung von Medizintechnik-Ingenieuren am Fachbereich NT (jetzt:<br \/>\nDepartment Medizintechnik)\u00a0 der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg<br \/>\n\u2022 F\u00f6rderung der beruflichen Fortbildung von Medizintechnik-Ingenieuren<br \/>\n\u2022 Austausch und Anwendung von Erfahrungen auf dem Gebiet der Medizintechnik<br \/>\n\u2022 Zusammenarbeit mit anderen Fachvereinigungen, insbesondere dem fbmt (Fachverband<br \/>\nBiomedizinische Technik e.V.)<br \/>\nDer Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter dem Gesch\u00e4ftszeichen<br \/>\n69VR 11810 eingetragen. Er ist laut Bescheid des Finanzamtes f\u00fcr K\u00f6rperschaften<br \/>\nHamburg-Ost als gemeinn\u00fctzig anerkannt.<br \/>\nDer Verein gibt sich nachstehende Satzung.<\/p>\n<h1>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Arbeitskreis Medizintechnik Hamburg e.V. (AMH) und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<\/li>\n<li>Der Arbeitskreis hat Sitz, Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort in Hamburg-Bergedorf.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<h1>\u00a72 Zweck und Aufgaben<\/h1>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung.Der Arbeitskreis Medizintechnik Hamburg soll die Zusammenarbeit von Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin in Forschung, Entwicklung, Anwendung und Lehre sowie das allgemeine Verst\u00e4ndnis f\u00fcr dieses interdisziplin\u00e4re Fachgebiet f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:\n<ol>\n<li>Austausch und Anwendung von Erfahrungen auf den Gebieten der Medizin, der Natur-<br \/>\nund Ingenieurwissenschaften.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung des Departments Medizintechnik (fr\u00fcher Fachbereich Naturwissenschaftliche Technik (NT)) der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg bei der Ausbildung von Medizintechnik-Ingenieuren.<br \/>\nDies kann auch durch Vergabe von Stipendien an Studierende der Medizintechnik zur F\u00f6rderung eines Praxissemesters und\/oder einer Studienabschlussarbeit im Ausland erfolgen.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung gemeinsamer Vorhaben der Industrie und des Departments<br \/>\nMedizintechnik der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg im Bereich Medizintechnik.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der beruflichen Fortbildung von Medizintechnik-Ingenieuren.<\/li>\n<li>Fachkundige Stellungnahmen und Initiativen im Bereich der Medizintechnik<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit anderen Fachvereinigungen, insbesondere dem fbmt<br \/>\n(Fachverband Biomedizinische Technik e.V.).<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br \/>\nAbschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die<br \/>\nMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<br \/>\ndurch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein enth\u00e4lt sich jeder gewerkschaftlichen T\u00e4tigkeit. Er ist parteilos, religi\u00f6s und weltanschaulich neutral.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a73 Mitgliedschaft<\/h1>\n<p>Der Arbeitskreis besteht aus<\/p>\n<p>&#8211; ordentlichen Mitgliedern<\/p>\n<p>&#8211; au\u00dferordentlichen Mitgliedern<\/p>\n<p>&#8211; Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes, die nur aufgrund eines schriftlichen Antrages und einer Bef\u00fcrwortung durch zwei ordentliche Mitglieder erfolgen kann, entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliches Mitglied kann jeder Studierende des Departments Medizintechnik werden.<\/li>\n<li>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen ernannt werden, die sich um die Entwicklung und die F\u00f6rderung des Arbeitskreises verdient gemacht haben. \u00dcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a74 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod des Mitglieds oder die Aufl\u00f6sung der juristischen Person, den Austritt, der mit dreimonatiger Frist zum Jahresschlu\u00df mittels eingeschriebenen Briefes der Gesch\u00e4ftsstelle des Arbeitskreises gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden mu\u00df, durch Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit, durch Ausschlu\u00df.<\/li>\n<li>Ein Ausschlu\u00df erfolgt z.B. bei schwerwiegender Sch\u00e4digung des Ansehens bzw. der Belange des Arbeitskreises oder bei Verweigerung des Mitgliedsbeitrages trotz zweifacher schriftlicher Mahnung. Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschlu\u00df den Ausschlu\u00df bewirken. Das Mitglied ist davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und kann gegen diesen Beschlu\u00df innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abgang der schriftlichen Mitteilung Einspruch erheben. Der Einspruch ist der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vorzulegen, die \u00fcber den Ausschlu\u00df endg\u00fcltig entscheidet.<\/li>\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet der Anspr\u00fcche des Arbeitskreises auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitr\u00e4ge oder sonstige Forderungen. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen und\/oder Spenden findet nicht statt.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a75 Aufbringung und Verwendung der Mittel<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Mittel f\u00fcr die Aufgaben des Arbeitskreises werden aufgebracht durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, aus Zuwendungen Privater, durch Firmenspenden, aus \u00f6ffentlichen Mitteln.<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder zahlen einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag. Au\u00dferordentliche Mitglieder zahlen jeweils die H\u00e4lfte des festgesetzten Mitgliedsbeitrages. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li>\n<li>Die Kasse und das Verm\u00f6gen werden von Schatzmeister und Vorstand verwaltet. Die Pr\u00fcfung des Kassenberichtes hat durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Kassenpr\u00fcfer j\u00e4hrlich zu erfolgen. Diese legen der Mitgliederversammlung einen Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung vor. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Schatzmeister die Entlastung.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a76 Organe des Arbeitskreises<\/h1>\n<p>Organe des Arbeitskreises sind<\/p>\n<p>&#8211; der Vorstand und<\/p>\n<p>&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<h1>\u00a77 Vorstand<\/h1>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vorstandes kann nur werden, wer ordentliches Mitglied des Arbeitskreises ist.<\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt werden. Dabei sollen mindestens zwei dieser Mitglieder Angeh\u00f6rige des Departments Medizintechnik Naturwissenschaftliche Technik der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg sein, mindestens zwei weitere Absolventen dieses Fachbereiches bzw. des Departments Medizintechnik. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Der Vorstand f\u00fchrt die Amtsgesch\u00e4fte bis zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl fort.<\/li>\n<li>Der Vorstand w\u00e4hlt aus den sechs Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat das Recht, f\u00fcr eine beratende Mitarbeit von Fall zu Fall Pers\u00f6nlichkeiten zu berufen, deren Mitarbeit in diesem Rahmen sachdienlich ist. Er ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn einschlie\u00dflich des Vorsitzenden mehr als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefa\u00dft, mit Ausnahme des Ausschlusses von Mitgliedern nach \u00a7 4.2. Bei Stimmengleichheit im Vorstand ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend. Der Vorstand kann Beschl\u00fcsse auf schriftlichem Wege fassen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.<\/li>\n<li>Der Verein wird von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. Jeweils zwei von Ihnen vertreten gemeinsam. Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschlu\u00df ein einzelnes Vorstandsmitglied mit der Vertretung des Vereins in einer bestimmten Angelegenheit beauftragen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a78 Mitgliederversammlung<\/h1>\n<ol>\n<li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird im Regelfalle einmal j\u00e4hrlich mit vierw\u00f6chiger Einladungsfrist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand schriftlich einberufen.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die alle Befugnisse und Rechte einer ordentlichen Mitgliederversammlung besitzt. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens 20% der Mitglieder, unter schriftlicher Angabe der Tagesordnung, dies verlangen. Die Einladungsfrist f\u00fcr eine solche Versammlung betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:\n<ol>\n<li>Entgegennahme des Berichts des Vorstandes,<\/li>\n<li>Entlastung und Bestellung des Vorstandes,<\/li>\n<li>Wahl des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, des Schatzmeisters und der zwei Kassenpr\u00fcfer auf Vorschlag des Vorstandes f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Bei vorzeitigem Ausscheiden bestimmt der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung Vertreter,<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber den Ausschlu\u00df von Mitgliedern, die gegen den Ausschlu\u00df durch den Vorstand Einspruch erhoben haben,<\/li>\n<li>Festlegung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen,<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Arbeitskreises.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sung des Arbeitskreises oder Ausschlu\u00df von Mitgliedern bed\u00fcrfen einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder. Die Aufl\u00f6sung des Arbeitskreises ist nur m\u00f6glich, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist.<\/li>\n<li>Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlu\u00dff\u00e4hig, so ist sie zum zweiten Male, und zwar innerhalb von acht Wochen, fr\u00fchestens jedoch nach vier Wochen, einzuberufen und dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder in allen Fragen beschlu\u00dff\u00e4hig.<\/li>\n<li>In allen anderen F\u00e4llen ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung beschlu\u00dff\u00e4hig.<\/li>\n<li>F\u00fcr Beschl\u00fcsse und Wahlen entscheidet mit Ausnahme der in \u00a78.4 genannten F\u00e4lle die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt. In Ausnahmef\u00e4llen kann der Vorstand einen Beschlu\u00df in schriftlichem Verfahren fassen lassen, wenn nicht mindestens ein Zehntel der Mitglieder diesem Verfahren widerspricht. Schriftliche Beschlu\u00dffassungen sind ung\u00fcltig, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder sich der Stimme enth\u00e4lt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Versammlung und dem von ihm bestimmten Protokollf\u00fchrer, im Regelfall dem Schriftf\u00fchrer des Arbeitskreises, zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist den Mitgliedern in angemessener Frist zuzustellen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a79 Gesch\u00e4ftsstelle des Arbeitskreises<\/h1>\n<ol>\n<li>Zur Wahrung der Kontinuit\u00e4t und zur Entlastung des Vorstandes und des Vorsitzenden wird eine Gesch\u00e4ftsstelle eingerichtet. Sie kann vom Vorstand und dem Vorsitzenden mit der Wahrnehmung bestimmter Gesch\u00e4fte betraut werden.<\/li>\n<li>Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle ist das Department Medizintechnik der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften Hamburg in Hamburg-Bergedorf.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a710 Satzung<\/h1>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied ist berechtigt, Antrag auf Satzungs\u00e4nderung zu stellen. Dem Verlangen des Mitgliedes auf Aufnahme dieses Antrages in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung ist stattzugeben, wenn das diesbez\u00fcgliche Schreiben mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorstand eingeht. Die Mitglieder sind bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin \u00fcber diesen Satzungs\u00e4nderungsantrag zu informieren.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das<br \/>\nVerm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft der Fakult\u00e4t LS, Department Medizintechnik, der Hochschule f\u00fcr<br \/>\nAngewandte Wissenschaften Hamburg zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr<br \/>\ngemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<li>Die Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Beschlossen in der Gr\u00fcndungsversammlung am 14. M\u00e4rz 1988.<br \/>\nGe\u00e4ndert in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 8.Dez. 1988.<br \/>\nGe\u00e4ndert in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2000<br \/>\nGe\u00e4ndert in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. 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